Wichtiges in Kürze
Aktualisiert am 21. Dezember 2022
Steuererklärung 2022
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Lockerung der Mehrwertsteuerpflicht für VereineDie eidgenössischen Räte haben die Umsatzgrenze für die Mehrwertsteuerpflicht von nicht-gewinnstrebigen, ehrenamtlich geführten Sport- und Kulturvereinen und gemeinnützigen Institutionen von bisher CHF 150'000 auf neu CHF 250'000 erhöht. Der Bundesrat setzt die Änderung per 1. Januar 2023 in Kraft.
StellenmeldepflichtViele Berufsarten, die im 2022 meldepflichtig waren, sind es im 2023 nicht mehr.
Für die vollständige Liste der ab Januar 2023 meldepflichtigen Berufe, klicken Sie auf den untenstehenden Button.