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Das Wichtigste zur  Mehrwertsteuer (Mwst)

 

Gültige Angaben  für das Jahr 2012

 

  

Mehrwertsteuersätze

 

Steuersatz

Normalsatz                                                   8.0%

Reduzierter Satz                                          2.5%

Sondersatz Beherbergung                        3.8%

 

 

Die Details zu den Saldosteuersätzen finden Sie unter www.estv.admin.ch. Eine Umstellung auf die Saldosteuersatzabrechnung beziehungsweise auf die effektive Mehrwertsteuerabrechnung, kann jeweils bis spätestens am 28.2. bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung beantragt werden.

 

Die Mehrwertsteuerabrechnungen sind spätestens 60 Tage nach dem Quartals- oder dem Halbjahresende einzureichen und zu bezahlen.

 

Achtung:

Ab dem Jahr 2014 ist für die Mwst nur noch die neue Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) gültig, welche Ihnen durch die Steuerverwaltung bereits mitgeteilt wurde. Die alte Mwst-Nr. kann bis Ende 2013 noch beibehalten werden, ab 2014 müssen Ihre Rechnungen an die Kunden und alle anderen mehrwerteuer relevanten Dokumente mit der UID versehen sein.