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Das Wichtigste zur beruflichen Vorsorge

 

Gültige Angaben für das Jahr 2012

 

 

BVG (obligatorische Berufliche Vorsorge)

Alle Erwerbstätigen sind ab dem 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahrs und einem Lohn von über CHF 20'880.00 dem BVG zu unterstellen. Für das Jahr 2012 sind dies Mitarbeiter ab dem Jahrgang 1994.

 

Erwerbstätige über dem ordentlichen Rentenalter (64/65) können weiterhin bis zum 70. Altersjahr dem BVG unterstellt bleiben.

 

Freie Vorsorge Säule 3a

Die maximal mögliche Einlage in die Säule 3a beträgt:

 

- Erwerbstätige mit einer 2. Säule CHF 6'682.00

- Erwerbstätige ohne einer 2. Säule CHF 33'408.00

für Selbständigerwerbende max. 20% des Netto-Einkommens

 

Es ist darauf zu achten, dass die Einzahlungen vor dem Jahresende, möglichst bis zum 15.12. vorzunehmen sind. Zuviel einbezahlte Einlagen müssen von der Vorsorgeeinrichtung aufgrund der definitiven Steuerveranlagung, inkl. Zins, zurückbezahlt werden.